DFG
DFG-Mittel:
Phase 2. Projekteinrichtung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
- Elektronische Drittmittelanzeige ausfüllen und mit Bewilligungsbescheid über das Rektorat einreichen
Verantwortungsbereich Projektadministration:
- Prüfung der Drittmittelanzeige
- Einrichtung und Mitteilung eines PSP-Elementes
Phase 3. Projektdurchführung
Verantwortungsbereich Projektleitung:
- Wissenschaftliche Durchführung
- Überwachung projektspezifischer Fristen
- Bei Notwendigkeit Laufzeitverlängerungen/Umwidmung beantragen
- Personalbuchungen überprüfen (Kontierung, Plausibilität)
- Bestellungen erzeugen und archivieren
- Rechnungen prüfen (Projektbezug & Abrechenbarkeit) und kontieren
- Sachausgaben überprüfen (Kontierung, Vollständigkeit)
- Falls die Umbuchung von Sachausgaben notwendig ist, Umbuchungsantrag ausfüllen, unterschreiben und dann über Abt. 1.2 einreichen
- Überprüfung, ob Beschaffungen erfolgen dürfen
- Bei der Anschaffung von (Groß-) Geräten und Auftragsvergaben ist frühzeitig die Abteilung Beschaffung einzuschalten (Vorgaben der DFG einhalten/ berücksichtigen)
- Meldung an die Anlagenbuchhaltung über vorhandene DFG-Leihgeräte
- Frühzeitige Mitteilungen über Abweichungen vom Zeit- und Arbeitsplan
- Die Frist für die Inanspruchnahme der Publikationsmittel beginnt mit Einreichung des wissenschaftlichen Abschlussberichts und beträgt in der Regel 24 Monate
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
- Kalkulation und Mittelabruf
- Auf Wunsch aktuellen Finanzstatus erstellen und an die Projektleiter versenden
- Klärung von Einzelfragen
- Überwachung finanzieller Fristen (z.B. Mittelabruf, Zwischennachweis)
- Erstellung des jährlichen finanziellen Zwischennachweises
- Rechnungen im Hinblick auf das vorhandene Budget prüfen
- Umbuchungsauftrag Sachmittel prüfen, freigeben und weiterleiten
- Bestätigung der Übernahme von Leihgeräten der DFG in die Hochschule
- Meldung an die Anlagenbuchhaltung bei Übereignung der Geräte an die Universität Siegen
Phase 4. Projektabschluss
Verantwortungsbereich Projektleitung:
- Aufbewahrung sowie Sicherung der Daten und Ergebnisse gemäß den Vorgaben des Mittelgebers
- Auflagen zu Publikations-/ Verwertungspflichten erfüllen (falls vorhanden)
- Fachlicher Verwendungsnachweis, Abgabe des Schlussberichts gegenüber dem Mittelgeber, Dokumentation des Zeitpunkts der Abgabe des Schlussberichts
- Mitwirkung bei der Erstellung des finanziellen Schlussnachweises
- Prüfung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dass alle projektspezifischen Buchungen erfolgt sind, ggf. Durchführung von Korrekturbuchungen
- Ggf. Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf stellen (fachlich).
Dies ist ebenfalls möglich für nichtwissenschaftliche/ technische MitarbeiterInnnen, jedoch nicht für Hilfskräfte.
Verantwortungsbereich 1.2 Projektadministration:
- Finanzieller Verwendungsnachweis (eventuell separat für Publikationen)
- Durchführung von notwendigen Korrekturbuchungen
- Kennzeichnung im Buchungssystem, dass das Projekt abgeschlossen ist
- Prüfung der Projektlaufzeit im Vergleich zur Nutzungsdauer der Geräte und Umsetzen der Anlage nach Projektende auf Sammelkonto veranlassen
- Aufbewahrung der mit dem Projekt zusammenhängenden Unterlagen der Verwaltung (Grund: Aufbewahrungsfristen, Bereithalten der Daten für mögliche Prüfung)
- Ggf. Begleitung von Prüfungen
- Ggf. Antrag auf tarifbedingten Mehrbedarf stellen (finanziell)
- Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen (Frist i.d.R. 5 Jahre)